UDC-Abschnitt: 35-371 (a)(5)

Thema: Abmessungen

Aktuelle Sprache: Die Nebenwohnung darf achthundert (800) Quadratfuß Bruttogeschossfläche in einem Einfamilien-Wohngebiet mit Ausnahme des „FR“-Gebietsbezirks oder eintausendzweihundert (1.200) Quadratmeter im „ RE" Zoneneinteilung. Diese Einschränkung gilt nur für den Teil einer Struktur, der den Wohnraum für eine Nebenwohnung bildet.

Vorgeschlagene Sprache: Die Nebenwohnung darf achthundert (800) Quadratfuß oder 50 % der Bruttogeschossfläche der Primärstruktur in einem anderen Einfamilienhaus-Zonierungsbezirk als dem "FR"-Zonierungsbezirk oder eintausendzweihundert ( 1.200 m² im Flächennutzungsgebiet "RE". Diese Einschränkung gilt nur für den Teil einer Struktur, der den Wohnraum für eine Nebenwohnung bildet.

Was bedeutet das für mich? Dies ermöglicht es einem Hausbesitzer, eine ADU-Größe zu bauen, die seiner Haupthausgröße entspricht. Beispiel: Joe besitzt ein Haus mit einer Fläche von 1.250 Quadratmetern in einer R-6-Zone. Mit dieser Änderung könnte er eine ADU bis zu 800 Quadratfuß bauen, wenn seine Grundstücksgröße groß genug ist. Jorge, der ein Haus von 2.500 Quadratmetern besitzt, könnte jedoch eine ADU von bis zu 1.250 Quadratmetern bauen, wenn er den Platz hat.

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