Ausschuss zur Beseitigung von Barrieren UDC-Änderungen Umfrage zum Community-Feedback
Ausschuss zur Beseitigung von Barrieren UDC-Änderungen Umfrage zum Community-Feedback
Der Unterausschuss Beseitigung von Hindernissen für die Entwicklung von bezahlbarem Wohnraum (RBAHD) der Wohnungskommission bittet um Ihr Feedback zu den vorgeschlagenen Aktualisierungen des Abschnitts „Accessory Dwelling Unit“ (ADU) des Unified Development Code (UDC).
Der Unified Development Code (UDC) ist Kapitel 35 des Gemeindegesetzes von San Antonio. Alle 5 Jahre findet ein öffentlicher Aktualisierungsprozess statt, um den Entwicklungsprozess zu rationalisieren, mit den Plänen der Stadt abzugleichen und die vom Landesrecht vorgeschriebenen Änderungen aufzunehmen. Als Teil des Prozesses werden alle aufgefordert, Änderungen vorzulegen, und diese werden von DSD-Vorständen und -Kommissionen überprüft.
Die RBAHD wird eine Reihe von Änderungsanträgen einreichen, um eine erschwinglichere Wohnungsentwicklung zu ermöglichen. Diese Umfrage umfasst die Empfehlungsentwürfe der Ausschüsse. Nach dieser Umfrage schließt, werden die endgültigen Empfehlungen mit Housing Kommission am 26. Januar gemeinsam genutzt werden. Die Mitarbeiter werden Antworten auf Fragen auf der Website „ Removing Barriers“ teilen.
Updates und weitere Informationen zu diesem Verfahren finden Sie auf der DSD-Website . Mehr über die aktuelle Sprache erfahren Sie hier .
Diese Umfrage wird bis zum 14. Januar 2022 live sein. Eine öffentliche Sitzung zu diesen vorgeschlagenen Änderungen findet am 5. Januar 2022 statt. Weitere Informationen finden Sie hier .
Wenn Sie über diesen Prozess informiert werden möchten, geben Sie bitte Ihre Kontaktdaten an.
Das Ausfüllen der Umfrage wird voraussichtlich 15-20 Minuten dauern.
UDC-Abschnitt: 35-371 (a)(5)
Thema: Abmessungen
Aktuelle Sprache: Die Nebenwohnung darf achthundert (800) Quadratfuß Bruttogeschossfläche in einem Einfamilien-Wohngebiet mit Ausnahme des „FR“-Gebietsbezirks oder eintausendzweihundert (1.200) Quadratmeter im „ RE" Zoneneinteilung. Diese Einschränkung gilt nur für den Teil einer Struktur, der den Wohnraum für eine Nebenwohnung bildet.
Vorgeschlagene Sprache: Die Nebenwohnung darf achthundert (800) Quadratfuß oder 50 % der Bruttogeschossfläche der Primärstruktur in einem anderen Einfamilienhaus-Zonierungsbezirk als dem "FR"-Zonierungsbezirk oder eintausendzweihundert ( 1.200 m² im Flächennutzungsgebiet "RE". Diese Einschränkung gilt nur für den Teil einer Struktur, der den Wohnraum für eine Nebenwohnung bildet.
Was bedeutet das für mich? Dies ermöglicht es einem Hausbesitzer, eine ADU-Größe zu bauen, die seiner Haupthausgröße entspricht. Beispiel: Joe besitzt ein Haus mit einer Fläche von 1.250 Quadratmetern in einer R-6-Zone. Mit dieser Änderung könnte er eine ADU bis zu 800 Quadratfuß bauen, wenn seine Grundstücksgröße groß genug ist. Jorge, der ein Haus von 2.500 Quadratmetern besitzt, könnte jedoch eine ADU von bis zu 1.250 Quadratmetern bauen, wenn er den Platz hat.
Removing Barriers Public Comment Meeting
A public feedback meeting will be held on the draft amendments on January 5, 2022 from 6:00-7:00pm at 2222 N Alamo St, San Antonio, Tx 78215 in the Main Conference Room. This meeting will have ASL and Spanish Language translation via WebEx. WebEx in English with ASL, Webex in Spanish